Alle Studiengänge an der HMU sind erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots.
Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung.
Das Akkreditierungsverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Beauftragt eine Hochschule eine vor ihr ausgewählte und vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur - die HMU hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg - mit der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens, setzt die betreffende Agentur eine Gutachtergruppe ein, deren Zusammensetzung sowohl die fachlich-inhaltliche Ausrichtung als auch das spezifische Profil des Studiengangs widerspiegelt.
Die Erfüllung der formalen Kriterien aus Teil 2 der Musterrechtsverordnung wird von der Agentur bewertet. Die Agentur dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfbericht, der den Gutachterinnen und Gutachtern zur Verfügung gestellt wird.
Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Studiengangs durch die Gutachtergruppe erfolgt auf Grundlage der in Teil 3 der Musterrechtsverordnung niedergelegten Kriterien und umfasst neben der Analyse der Antragsunterlagen in der Regel eine Begehung der Hochschule. Im Rahmen dieser Begehung führt die Gutachtergruppe Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Anschluss fertigen die Gutachterinnen und Gutachter ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung des Studiengangs an.
Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung über die formalen Kriterien ist der Prüfbericht der Agentur, Grundlage für die Entscheidung über die fachlich-inhaltlichen Kriterien das Gutachten der Gutachtergruppe.
Im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung trägt der Studiengang das Qualitätssiegel der Stiftung. Nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht der Akkreditierungsrat seine Entscheidung und das Gutachten einschließlich der Namen der Gutachterinnen und Gutachter auf seiner Internetseite. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.
Quelle: https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/programmakkreditierung/programmakkreditierung