Wer bezahlt meine Behandlung?
Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz ist ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen.
Für gesetzlich Krankenversicherte benötigen wir hierfür von Ihnen Ihre Versichertenkarte. Wir bitten Sie daher, diese zum 1. Termin sowie am Anfang jedes Quartals mitzubringen. In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie nach Antragstellung durch Ihren Therapeuten von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen.
Als Privatversicherte:r, beihilfeberechtigter Beamte:r oder Selbstzahler:in wird Ihnen eine Behandlungsrechnung quartalsweise erstellt, die Sie im Anschluss bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe zur Erstattung einreichen können. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) sind Sie als Rechnungsempfänger für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Die Abrechnung dieser Privatleistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da Präventionsangebote nicht Teil der kassenärztlichen Leistungen sind, müssen diese von Ihnen privat getragen werden.