Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen mit der rechtsverbindlichen Umsetzung des am 01. August 2019 in Kraft getretenen Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ beauftragt.
Die HMU Health and Medical University hat im Dezember 2021 den dazugehörigen Prüfprozess der DFG erfolgreich abgeschlossen. Damit ist die Universität uneingeschränkt antragsberechtigt für Forschungsmittel der DFG.