Die staatliche Anerkennung einer privaten Universität wie der HMU Health and Medical University in Potsdam ist nicht nur für den Träger von großer Bedeutung, sondern vor allem auch für die eingeschriebenen Studierenden und auch für alle anderen Universitätszugehörigen. Die aktuell zuständige Wissenschaftsbehörde, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, hat der Universität am 15.11.2019 die staatliche Anerkennung erteilt.
Alle Studiengänge der HMU sind damit staatlich anerkannt.
Eine anerkannte unabhängige Akkreditierungsagentur überprüfte im Rahmen der Akkreditierungen die Einhaltung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards, die Schlüssigkeit der Studienkonzepte, die Studierbarkeit, die Angemessenheit der Qualifikationsziele, Prüfungsformen und –dichte, die Vergabe von Creditpoints sowie die Arbeitsmarktrelevanz.
Akkreditierungsurkunde:
Für den Bachelorstudiengang Psychologie (Bescheid vom 29.09.2020) und den Masterstudiengang Psychotherapie (Bescheid vom 27.08.2021) wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zudem die Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach § 9 Absatz 4 Satz 2 PsychThG festgestellt.
Die weiteren Studiengänge der HMU werden im Unternehmensverbund bereits langjährig angeboten. Das Curriculum und die entsprechenden Qualifikationsziele entsprechen den akkreditierten bzw. reakkreditierten Studienangeboten an der MSH Medical School Hamburg - University of Applied Sciences and Medical University und MSB Medical School Berlin - Hochschule für Gesundheit und Medizin.
Die Akkreditierungen an den Schwesterhochschulen ist Grundlage der staatlichen Anerkennung dieser Studiengänge an der HMU.
Studiengang Humanmedizin
Die Akkreditierungen an den Schwesterhochschulen ist Grundlage der staatlichen Anerkennung dieser Studiengänge an der HMU Potsdam.
Das Studiengangskonzept für den Staatsexamensstudiengang Humanmedizin der HMU und die Einrichtung des Studienganges an der HMU hat ein Konzeptprüfungsverfahren vor dem Wissenschaftsrat mit Erfolg durchlaufen und wurde mit Bescheid vom 06.12.2018 bestätigt. Der Staatsexamensstudiengang Humanmedizin unterliegt den Vorgaben der bundeseinheitlichen Ärztlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Eine gesonderte fachliche Akkreditierung von Staatsexamensstudiengängen zur Vergabe des Qualitätssiegels des Akkreditierungsrates ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die fachliche Akkreditierung schließt nur die gestuften Studiengänge – Bachelor und Master – ein. Vor diesem Hintergrund findet sich auch keine Urkunde wie bei den Bachelor- und Masterstudiengängen auf der Homepage.