Denken Sie daran, vor Ihrem Auslandsaufenthalt zu klären, ob und wie Sie Leistungen, die Sie im Ausland erbringen möchten, an der HMU anerkennen lassen können. Wenden Sie sich hierfür an die Verantwortlichen der HMU für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Ihren Studiengangleitungen. Zentral bei der Anerkennung von Studienleistungen ist das sogenannte Anrechnungsformular / Learning Agreement (erhältlich im International Office und im TraiNex), das bei der Planung von Studienaufenthalten im Ausland die Anerkennung von Studienleistungen durch Vereinbarungen mit der Heimat- und Gastuniversität im Vorfeld regelt. Das Learning Agreement muss abgeschlossen werden, bevor Sie ein Auslandsstudium konkret in die Planung umsetzen (z.B. Flüge buchen, Wohnungen suchen).
Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die HMU keine Garantie für das Zustandekommen von Kursangeboten im Ausland übernehmen kann. Mit der Organisation des Auslandsaufenthaltes sollte daher unter keinen Umständen vor Annahme und Kursbestätigung durch die Gastuniversität begonnen werden. Bitte nehmen Sie dazu auch die Checkliste zur Organisation eines Auslandssemesters im TraiNex zur Kenntnis. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu ECTS.
Ein Auslandssemester kann aufgrund abweichender Studieninhalte oder auch kurzfristiger Änderungen in den Modulen an der ausländischen Universität dazu führen, dass eine Anerkennung an der HMU nicht oder nicht vollumfänglich erfolgen kann und sich dann möglicherweise das Studium an der HMU verlängert. Das betrifft insbesondere Studiengänge der Psychologie, da mit dem Studienabschluss im Bachelor- und Masterstudiengang auch die Voraussetzungen für Zulassung zu einer möglichen weiterführenden Ausbildung geschaffen werden.