Auslandssemester

Erweitern Sie Ihren Horizont und sammeln unvergessliche Erfahrungen im Ausland.
Ein befristeter Studienaufenthalt oder auch ein Praktikum im Ausland bietet Ihnen wertvolle Vorteile:

  • Sie haben die Möglichkeit, an einer Partneruniversität der HMU zu studieren
  • Sie setzen sich mit einer anderen Universitätskultur, Didaktik und Lernatmosphäre auseinander
  • Sie lernen ein anderes Land mit seiner Kultur kennen und verbessern Ihre Sprachkompetenz
  • Sie fungieren als Botschafter:in der HMU und tragen aktiv zur Netzwerkbildung bei
  • Studienleistungen im Ausland können – vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung – teilweise anerkannt werden

Auslandserfahrungen und Sprachkenntnisse sind mehr denn je gefragt im Gesundheitswesen.

Bewerbung

Sie treten Ihr Auslandssemester i.d.R. im dritten, vierten oder sechsten Semester an. Innerhalb der HMU Kooperationen erfolgt die Auswahl der Bewerber:innen nach:

  • Anzahl der Studienplätze an der Partneruniversität
  • Studienstand und Studienleistungen
  • Niveau der Unterrichts- und Landessprache
  • Motivation der Studierenden

Bewerbungsfristen für einen Auslandsaufenthalt

Die Bewerbungsfristen hängen stark von der Gastuniversität ab, die Sie besuchen möchten. Als Orientierung dienen folgende Vorlaufzeiten:

  • Aufenthalte innerhalb Europas: 4 bis 6 Monate vor Semesterbeginn im Ausland
  • Aufenthalte außerhalb Europas: 6 bis 9 Monate vor Semesterbeginn im Ausland.

Sie sollten etwa ein Jahr vor Ihrem geplanten Auslandssemester mit der Vorbereitung und Recherche beginnen und mit dem International Office in Kontakt treten.

Zur sprachlichen Vorbereitung im englischsprachigen Ausland empfehlen wir die Teilnahme am HMU-Workshopprogramm des Career Centers.

Kurswahl an der Gasthochschule

Denken Sie daran, vor Ihrem Auslandsaufenthalt zu klären, ob und wie Sie Leistungen, die Sie im Ausland erbringen möchten, an der HMU anerkennen lassen können. Wenden Sie sich hierfür an die Verantwortlichen der HMU für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Ihren Studiengangleitungen. Zentral bei der Anerkennung von Studienleistungen ist das sogenannte Anrechnungsformular / Learning Agreement (erhältlich im International Office und im TraiNex), das bei der Planung von Studienaufenthalten im Ausland die Anerkennung von Studienleistungen durch Vereinbarungen mit der Heimat- und Gastuniversität im Vorfeld regelt. Das Learning Agreement muss abgeschlossen werden, bevor Sie ein Auslandsstudium konkret in die Planung umsetzen (z.B. Flüge buchen, Wohnungen suchen).

Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die HMU keine Garantie für das Zustandekommen von Kursangeboten im Ausland übernehmen kann. Mit der Organisation des Auslandsaufenthaltes sollte daher unter keinen Umständen vor Annahme und Kursbestätigung durch die Gastuniversität begonnen werden. Bitte nehmen Sie dazu auch die Checkliste zur Organisation eines Auslandssemesters im TraiNex zur Kenntnis. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu ECTS.

Ein Auslandssemester kann aufgrund abweichender Studieninhalte oder auch kurzfristiger Änderungen in den Modulen an der ausländischen Universität dazu führen, dass eine Anerkennung an der HMU nicht oder nicht vollumfänglich erfolgen kann und sich dann möglicherweise das Studium an der HMU verlängert. Das betrifft insbesondere Studiengänge der Psychologie, da mit dem Studienabschluss im Bachelor- und Masterstudiengang auch die Voraussetzungen für Zulassung zu einer möglichen weiterführenden Ausbildung geschaffen werden.